Altenheimseelsorge
Hauptamtliche AltenheimseelsorgerInnen
Runder Tisch
Beteiligte Häuser
Ziele
Pflege-Charta
Geschichte
Login
Amt für Jugendarbeit
Besondere Gottesdienste
Dekade Gewalt überwinden
Ehe- und Lebensberatung
Elisabeth-von-der-Pfalz Berufskolleg
Evangelische Erwachsenenbildung
Evang. Tageseinrichtungen für Kinder
Frauenreferat und Frauenhilfe
Gehörlosenseelsorge
Geistliches Leben und Meditation
Johannes-Falk-Haus
Kirchenmusik
Krankenhausseelsorge
Kreispfarrstellen
Männerarbeit
Mediothek
Notfallseelsorge
Referat für Kirche und Gesellschaft
Referat für pädagogische Handlungsfelder
Stiftung für Soziales und Bildung
Telefonseelsorge
Umweltarbeit
Weltweite Ökumene, Partnerschaften und Mission
Zivildienst

Charta der Rechte hilfe-und pflegebedürftiger Menschen

 Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (kurz Pflege-Charta) ist ein Katalog von Rechten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Sie wurde 2005 von der vom  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen initiierten Arbeitsgruppe "Runder Tisch Pflege", an der viele  Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, aus Ländern und Kommunen, Praxis und Wissenschaft teilnahmen, verabschiedet. Seitdem hat sie in viele Gesetze und Regelungen Einzug gehalten.

Sie beinhaltet die unten aufgeführten Artikel. Weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen erhalten Sie auf der Internetseite www.pflege-charta.de .

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung d Behandlung.

 Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

 Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am  gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

 

Logo Altenheimseelsorge

14.05.2012 | Musik und Singen bewirkt etwas Gutes

09.05.2012 | Frühjahrsempfang des Kirchenkreises Herford

03.05.2012 | Gefühle, Verantwortung und Perspektiven

19.05.2012 | Sternfahrt zum 4. Kreisfahrrad-Gottesdienst nach Spenge

23.05.2012 | Chaim Noll: Erzählungen aus Israel - Lesung und Gespräch

29.06.2012 | Das Leben umarmen. Einkehrtage im Kloster

05.07.2012 | So lange die Erde steht - Dem Klimawandel begegnen

11.09.2012 | Nach einer Krankheit zurück in den Alltag - Wiedereingliederung am Beispiel des Schlaganfalls