Kreissynode
Kreissynodalvorstand
Superintendent
Kreiskirchenamt
Kirchenkreiskonzeption

Kirchenkreis

Der Kirchenkreis Herford wurde 1818 in der Grafschaft Ravensberg gegründet, am 16. November des Jahres trat zum ersten Mal seine Kreissynode im Herforder Münster zusammen. Dazu gehörten die vier Herforder Stadtgemeinden, das Dorf Berg (Stiftberg), Jöllenbeck, Exter, Valdorf, Vlotho (ref. und luth.), Rehme, Rödinghausen, Bünde, Hiddenhausen, Gohfeld, Löhne, Enger, Spenge und Wallenbrück.

Eine Neuordnung der Ostwestfälischen Kirchenkreise brachte 1836 Veränderungen: Die Gemeinden Exter, Gohfeld, Rehme, Valdorf und Vlotho wurden dem neugeschaffenen Kirchenkreis Vlotho angegliedert, Jöllenbeck wurde Bielefeld angeschlossen. Stattdessen kamen im Norden die Gemeinden Kirchlengern, Mennighüffen und Stift Quernheim hinzu. Spenge und Wallenbrück gehörten für rund 100 Jahre zum Kirchenkreis Halle. Sie wurden 1964 wieder vom Kirchenkreis Herford aufgenommen mit der neu gegründeten Gemeinde Hücker-Aschen.

Von 1954 bis zur Wende wurden die ostdeutschen Kirchengemeinden Bad Sachsa und Tettenborn treuhänderisch von der westfälischen Landeskirche und dem Kirchenkreis Herford verwaltet.

Heute gehören fünf Regionen zum Kirchenkreis:
Bünde (einschließlich der Orte Rödinghausen und Kirchlengern)
Enger-Spenge
Herford
Hiddenhausen
Löhne

Der Kirchenkreis Herford gehört zur Evangelischen Kirche von Westfalen (EkvW) . Er ist mit den anderen ostwestfälischen Kirchenkreisen Lübbecke, Minden und Vlotho in einem Gestaltungsraum miteinander verbunden. Sie bilden auch einen Kirchenkreisverband, der zum Beispiel die Telefonseelsorge und die Evangelische Erwachsenenbildung in der Region betreibt.

Das oberste Entscheidungsgremium des Kirchenkreises ist die Kreissynode, die meist zweimal jährlich tagt. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Kirchengemeinden zusammen, die von den jeweiligen Presbyterien entsandt werden. Die Leitung des Kirchenkreises obliegt dem Kreissynodalvorstand. An dessen Spitze wird von der Kreissynode die Superintendentin oder der Superintendent gewählt.

Für die Verwaltung des Kirchenkreises und seiner Gemeinden ist das Kreiskirchenamt zuständig. Zu seinen Aufgaben zählen auch Verwaltungsgeschäfte für etliche Einrichtungen der Kirchengemeinden, zum Beispiel für die Kindergärten oder Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft. Eine Reihe von Aufgaben nimmt der Kirchenkreis außerdem stellvertretend für die einzelnen Gemeinden wahr – dazu zählen die Jugendarbeit, Frauenarbeit, Krankenhausseelsorge oder die Diakonie.

Im Januar 2010 hat sich der Kirchenkreis nach einer zweijährigen Erarbeitungsphase zum ersten Mal eine Konzeption gegeben, die unter dem Leitwort steht: »Und dienet einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der mancherlei Gnaden Gottes« (1. Petrus 4,10)

Kirchenkreis Herford
Haus der kirchlichen Dienste
Hansastr. 60
32049 Herford

Telefon: 0 52 21 . 988 - 3
Fax: 0 52 21 . 988 - 5 44
Web: http://www.kirchenkreis-herford.de/
E-Mail:

Zahlen und Fakten:
129.073 Gemeindeglieder
29 Kirchengemeinden in 5 Regionen
1 Superintendentenpfarrstelle
16 Kreispfarrstellen
76 Gemeindepfarrstellen
1.300 Angestellte (mit Pfarrerinnen und Pfarrern)
55 Kindergärten mit 4385 Kindergartenplätzen in 190 Kindergartengruppen
2 staatlich anerkannte Ersatzschulen

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