Aufgaben
Das Amt der Superintendentin und des Superintendenten entstand während der Reformation. Nachdem die hierarchische Struktur der römisch-katholischen Kirche weggefallen war, fehlte ein Amt, das den Gemeinden zu- und übergeordnet ist, um besonders zwei bischöfliche Funktionen wahrzunehmen: Das der Visitation, eines besonderen Besuchsdienstes in den Gemeinden, und das der Ordination, der Beauftragung der Pfarrerinnen und Pfarrer zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Noch heute gehören diese Aufgaben zu den besonders wichtigen der/des Superintendent/in. Das Amt ist in erster Linie ein geistlich-seelsorgerliches. Sie oder er ist wie alle Pfarrerinnen und Pfarrer mit dem Dienst an Wort und Sakrament beauftragt.
Die Superintendentin oder der Superintendent leitet den Kirchenkreis Herford und trägt gemeinsam mit den übrigen Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes die Verantwortung. Er/sie sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes und vertritt den Kirchenkreis Herford in der Öffentlichkeit.
Außerdem vermittelt sie oder er zwischen der Landeskirche und den Kirchengemeinden. Einerseits ist sie oder er Sprecherin bzw. Sprecher der Gemeinden gegenüber der Landeskirche, andererseits Vertreterin oder Vertreter der Landeskirche gegenüber den Gemeinden. In dieser Funktion ist sie oder er Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Pfarrerinnen und Pfarrer und führt die Aufsicht über alle, die im Kirchenkreis Herford ein Amt inne haben.
Für die Durchführung der Visitation der Gemeinden stellt die/der Superintendent/in ein Team aus Sachverständigen zusammen. Dieses Team besucht alle Gremien und Tätigkeitsfelder der Gemeinde und führt intensive Gespräche mit dem Presbyterium. Eine Visitation als Blick von außen soll der Gemeinde als Standortbestimmung und Ratschlag für ihren weiteren Weg dienen.
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