Findbuch fürs Archiv vorgestellt
Ein neues Findbuch für das Archiv des Kirchenkreises Herford konnte Superintendent Michael Krause Ende März der Öffentlichkeit vorstellen. Gleichzeitig kam damit die Umwandlung der Kirchenkreis-Registratur der Jahre 1945 bis 2000 in ein Archiv zum Abschluss. Das Findbuch ermöglicht es, gezielt nach einzelnen Akten oder Vorgängen zu suchen.
Das Findbuch liegt in doppelter Form vor, sowohl gedruckt und eingebunden in Kunstleder wie auch digitalisiert im PC. Von April bis August 2009 war die Geschichtsstudentin Nina Koch mit der Erfassung der Akten beauftragt; danach übernahm der Student Fabian Härtl die Abschlussarbeiten. Begleitet wurden die Arbeiten von Wolfgang Günther, dem Leiter des Archivs der westfälischen Landeskirche in Bielefeld. Finanziell unterstützt wurde das Projekt von der „Stiftung Zukunft im Wittekindsland“ des Kreises Herford, die bei der Präsentation durch Landrat Christian Manz und Kreisdirektor Ralf Heemeier vertreten wurde.
Mit der Umstellung der Registratur zum Archiv wurden auch alle Metallteile aus den Akten entfernt und die Papiere in Archivkartons gelagert. „Das soll ja möglichst für die Ewigkeit halten, Metall würde rosten und das Papier angreifen“, erklärt Nina Koch, die mittlerweile ihr Studium abgeschlossen hat und nun eine Ausbildung zur Archivarin absolviert..
Die Gründung des Kirchenkreises Herford erfolgte im Jahr 1818, erste Akten im Archivkeller des Hauses der Kirchlichen Dienste in der Herforder Hansastraße reichen aber noch weiter zurück. Dieser alte Archivbestand, der die Zeit bis zum Kriegsende erfasst, wurde bereits früher aufgearbeitet und wird nun durch den Neubestand ergänzt. „Jetzt kann mit beiden Aktenbeständen gearbeitet werden“, sagt Superintendent Krause und verweist auf zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit Gemeindejubiläen. Aber auch für Wissenschaftler dürfte sich im Archivkeller noch manches finden lassen:
Eine Einschränkung gilt allerdings für das Herforder Archiv wie für alle anderen Archive: „Es gibt eine dreißigjährige Sperrfrist. Alle Akten, deren Schlussdatum noch keine dreißig Jahre zurückliegt, dürfen nur mit einer besonderen Genehmigung benutzt werden. Für einzelne, personenbezogenen Akten gibt es teilweise auch noch längere Sperrfristen“, sagt Superintendent Michael Krause. hö
Bild (Bernd Höner): Präsentation des Findbuches inmitten der Archivregale: (v. l.) Fabian Härtl (mit Findbuch), Nina Koch (mit einer bearbeiteten Akte), dahinter Superintendent Michael Krause und Archivar Wolfgang Günther, im Hintergrund Landrat Christian Manz und Kreisdirektor Ralf Heemeier
P.S. Eine Langform dieses Artikels und weitere Nachrichten aus dem
Kirchenkreis Herford und aus unserer ganzen Kirche lesen Sie auch in Unsere Kirche, der evangelischen
Wochenzeitung für Westfalen und Lippe.
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