Rechnungsprüfung bestätigt erste Einschätzung
Vermehrung des Herforder Sondervermögens kommt von soliden Anlagen, nicht von spekulativen Geschäften
Die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche von
Westfalen hat am 17. März 2011 der Kirchenleitung den Bericht über das
Sondervermögen im Kirchenkreis Herford vorgelegt. Er bestätigt die erste
Einschätzung nach Bekanntwerden des „Sparbuchs“: Es finden sich für den
gesamten Zeitraum keinerlei Hinweise auf persönliche Bereicherungen, ab 1990
sind sie mit Sicherheit auszuschließen. Klar verstoßen wurde jedoch gegen
kirchliches Recht.
1967 hatten die Verantwortlichen im Kirchenkreis ein
Vermögen von 1,5 Millionen DM angelegt. „Dieser Beschluss entspricht
kirchlichem Recht, in der Umsetzung wurde jedoch von ihm abgewichen“, hält der
Rechnungsprüfungsbericht dazu fest. Die Kreissynode als höchstes
Leitungsgremium und der Finanzausschuss des Kirchenkreises wurden darüber nicht
informiert.
Zinsen von durchschnittlich knapp sieben Prozent
Das Wachstum des Vermögens auf 49.469.632,52 Euro im Jahr
2010 entspricht einem durchschnittlichen Zinsertrag von knapp sieben Prozent.
Dabei sind Zuführungen und Entnahmen berücksichtigt: Zwischen 1968 und 2010
wurden insgesamt 4,36 Millionen Euro auf das „Sparbuch“ eingezahlt und 5,15
Millionen abgehoben. „Der Zuwachs kommt ganz überwiegend von Zinseinnahmen“,
erklärt dazu Oberkirchenrat Dr. Arne Kupke (Foto).
Dabei sei entscheidend, dass dem Vermögen bereits in den
ersten Jahren, zwischen 1968 und 1970, insgesamt 4,53 Millionen DM zugeführt
wurden. „Der Zinsgewinn zeigt: Die Vermehrung des Geldes lässt sich im
Wesentlichen auf solide Anlagen zurückführen, nicht auf spekulative Geschäfte“,
so der Jurist Kupke, der als Mitglied der Kirchenleitung mit der Aufklärung des
Herforder Sondervermögens beauftragt wurde: „Das Vermögen war von den
Finanzmarktkrisen kaum betroffen.“
Vermögensanlage entsprach nicht immer den Vorgaben
Kirchliches Vermögen ist nach den Verwaltungsrichtlinien
der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht nur ertragreich, sondern auch
sicher anzulegen. Eine Untersuchung dieses Sachverhalts für den gesamten
Zeitraum von 43 Jahren ist nicht mehr möglich und würde außerdem einen enormen
personellen und zeitlichen Aufwand bedeuten. Deshalb wurden beispielhaft dazu
die Jahre 1995 und 2009 untersucht. Ergebnis: 1995 gab es Anlageformen, die den
damaligen Sicherheitsvorgaben nicht entsprachen – zu negativen Folgen kam es
aber nicht: Es ging kein Geld verloren. 2009 wurden die Vorgaben erfüllt.
Feuerprobe bestanden
Zur Frage, wie das Geld so lange unentdeckt bleiben
konnte, heißt es im Bericht, dass der Gesamtbestand des Sondervermögens „nur
sporadisch bzw. stichtagsbezogen“ geprüft worden sei – von Personen, „die nicht
für die Aufgabe der Prüfung qualifiziert waren“. Prüfungsberichte wurden nicht
gefertigt. Oberkirchenrat Kupke: „Jetzt hat sich gezeigt: Es war die richtige
Entscheidung, 2008 für die gesamte Landeskirche eine zentrale Rechnungsprüfung
einzurichten. Sie hat ihre Feuerprobe bestanden.“ Vorher hatte die
Rechnungsprüfung in der Verantwortung der einzelnen Kirchenkreise gelegen.
Landeskirchenamt Anfang Oktober informiert
Anfang Oktober 2010 informierte Superintendent Michael
Krause das Landeskirchenamt über das Herforder Sondervermögen, am 8. Oktober
bat er schriftlich um eine Sonderprüfung der Gemeinsamen
Rechnungsprüfungsstelle (GRPS) der Landeskirche. Von Oktober 2010 bis Februar
2011 führte der Leiter der GRPS, Ingo Brand, mit einem Team von acht
Fachkräften und mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die
Prüfung in Herford und Bielefeld durch.
Die Kirchenleitung dankte der Rechnungsprüfungsstelle
„für die zeitnahe und arbeitsintensive Bewältigung des Prüfungsauftrags“.
Gleichwohl haben die Prüfer ihre Arbeit noch nicht ganz abgeschlossen: Der
jetzt vorliegende Statusbericht beschreibt den derzeitigen Erkenntnisstand.
Noch liegen manche Rückmeldungen von Banken nicht vor. Einige länger zurückliegende
Sachverhalte konnten nicht mehr geklärt werden, weil die Unterlagen seit 1967
offensichtlich Lücken aufweisen.
Korrekte Vermögensverwaltung sicherstellen
Das Landeskirchenamt begleitet den Kirchenkreis Herford
bei der Eingliederung des Sondervermögens in die regelmäßige Verwaltung. In
Zusammenarbeit mit der Rechnungsprüfungsstelle wird die Landeskirche weitere
Vorkehrungen treffen, um in Herford eine rechtskonforme Vermögensverwaltung
sicherzustellen. Oberkirchenrat Dr. Kupke: „Die daraus gewonnenen Erfahrungen
werden wir für die Kirchenkreise und Gemeinden der gesamten Landeskirche
nutzen.“
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