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Schlussstrich und Neuanfang


Synode am 1. Juli 2011 im Lutherhaus Herford: Die Ergebnisse im kurzen Überblick

Es ist ein deutliches Zeichen: 10 Millionen Euro des Sondervermögens von bislang 48 Millionen Euro geht ins Eigentum der Gemeinden über. Die Kirchengemeinden wollen und können mehr Verantwortung übernehmen. Mit der Synode setzte der Kirchenkreis Herford einen Schlusstricht und machte zugleich einen Neuanfang bei der Finanzwirtschaft.

Die Synode im Lutherhaus Herford war geprägt von großer Sachlichkeit sowie von engagierten und fairen Diskussionsbeiträgen. Als Vorlage bekamen die 137 stimmberechtigten Synodalen insgesamt 41 Seiten mit vielen Zahlen sowie Informationen und Anträgen. Zuvor hatten Verwaltung und Finanzausschuss in den vergangenen Monaten die Finanzwirtschaft geordnet, um der Synode eine detaillierte und transparente Übersicht vorgelegen zu können.

Einige Ergebnisse der Synode im kurzen Überblick:

Die Kreissynode hat einstimmig den Jahresabschluss 2010 der Finanzausgleichskasse zur Kenntnis genommen und genehmigt. In dem Jahresabschluss sind Mehreinnahmen an Kirchensteuern von ungefähr 500.000 Euro und zusätzliche Erträge aus Sondervermögen. Es wurde beschlossen, den Bestand in Höhe von 1.170.130,00 Euro nach der Gemeindemitgliederzahl und den Sachkosten der Synodalen Dienste an die Kirchengemeinden und Synodalen Dienste zu verteilen. Die Ausschüttung erfolgt zum freien Einsatz vor Ort.

Außerdem beschloss die Kreissynode mehrheitlich, 10 Millionen Euro aus dem seit 1967 angesparten Sondervermögen in Höhe von 48.088.621,77 Euro den Kirchengemeinden im Kirchenkreis Herford zuzuschreiben. Das Geld wird nach Gemeindemitgliederzahl verteilt. Die Zinserträge (!) stehen den Gemeinden zur freien Verfügung; das Kapitalvermögen muss erhalten bleiben. Ein Inflationsausgleich an das Vermögen muss nach Ablauf von fünf Jahren (ab 2016) erfolgen. Die restlichen 38.088.621,77 Euro sollen bis auf Weiteres bei der Finanzgemeinschaft verbleiben, da deren Zinserträge zwingend gebraucht werden, um mittelfristig den Haushalt der Finanzgemeinschaft auszugleichen.

Die Synode hält das Erarbeiten einer Anlagerichtlinie für die Vermögensverwaltung des Kirchenkreises für unerlässlich. Ziel ist die „ethische Geldanlage“. Für das Erarbeiten der Anlagerichtlinie soll der Finanzausschuss des Kirchenkreises einen Unterausschuss bilden. Der Kreissynodalvorstand wird die Mitglieder berufen, zu denen auch Personen gehören, die mit dem Thema „Mikrokredite“ vertraut sind.

Zum Thema „Umgang mit Härtefällen“ hat die Synode einen Zwischenbericht entgegengenommen. Demnach gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Entschädigung für diejenigen, die von den Sparbeschlüsse aus früheren Kreissynoden betroffen sind. Trotzdem möchte der Kreissynodalvorstand die Einzelfälle prüfen lassen. Deshalb wird der Vorstand einen Arbeitskreis einrichten, der die Situation der von den Sparbeschlüssen Betroffenen betrachtet und abschließend bewertet. Die Synode unterstützt diese Verfahrensweise einstimmig.

Während der Synode gab es auch einen Zwischenbericht von Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth zur Weiterentwicklung der Finanzgemensichaft.

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