Schlussstrich und Neuanfang
Synode am 1. Juli 2011 im Lutherhaus Herford: Die
Ergebnisse im kurzen Überblick

Es ist ein deutliches Zeichen: 10 Millionen Euro des
Sondervermögens von bislang 48 Millionen Euro geht ins Eigentum der Gemeinden
über. Die Kirchengemeinden wollen und können mehr Verantwortung übernehmen. Mit der Synode setzte der Kirchenkreis Herford einen Schlusstricht und machte zugleich einen Neuanfang bei der Finanzwirtschaft.
Die Synode im Lutherhaus Herford war geprägt von großer
Sachlichkeit sowie von engagierten und fairen Diskussionsbeiträgen. Als Vorlage
bekamen die 137 stimmberechtigten Synodalen insgesamt 41 Seiten mit vielen
Zahlen sowie Informationen und Anträgen. Zuvor hatten Verwaltung und
Finanzausschuss in den vergangenen Monaten die Finanzwirtschaft geordnet, um
der Synode eine detaillierte und transparente Übersicht vorgelegen zu können.
Einige Ergebnisse der Synode im kurzen
Überblick:
Die Kreissynode hat einstimmig den Jahresabschluss 2010
der Finanzausgleichskasse zur Kenntnis genommen und genehmigt. In dem
Jahresabschluss sind Mehreinnahmen an Kirchensteuern von ungefähr 500.000 Euro
und zusätzliche Erträge aus Sondervermögen. Es wurde beschlossen, den Bestand
in Höhe von 1.170.130,00 Euro nach der Gemeindemitgliederzahl und den
Sachkosten der Synodalen Dienste an die Kirchengemeinden und Synodalen Dienste
zu verteilen. Die Ausschüttung erfolgt zum freien Einsatz vor Ort.
Außerdem beschloss die Kreissynode mehrheitlich, 10
Millionen Euro aus dem seit 1967 angesparten Sondervermögen in Höhe von
48.088.621,77 Euro den Kirchengemeinden im Kirchenkreis Herford zuzuschreiben.
Das Geld wird nach Gemeindemitgliederzahl verteilt. Die Zinserträge (!) stehen
den Gemeinden zur freien Verfügung; das Kapitalvermögen muss erhalten bleiben.
Ein Inflationsausgleich an das Vermögen muss nach Ablauf von fünf Jahren (ab
2016) erfolgen. Die restlichen 38.088.621,77 Euro sollen bis auf Weiteres bei
der Finanzgemeinschaft verbleiben, da deren Zinserträge zwingend gebraucht
werden, um mittelfristig den Haushalt der Finanzgemeinschaft auszugleichen.
Die Synode hält das Erarbeiten einer Anlagerichtlinie für
die Vermögensverwaltung des Kirchenkreises für unerlässlich. Ziel ist die
„ethische Geldanlage“. Für das Erarbeiten der Anlagerichtlinie soll der
Finanzausschuss des Kirchenkreises einen Unterausschuss bilden. Der
Kreissynodalvorstand wird die Mitglieder berufen, zu denen auch Personen
gehören, die mit dem Thema „Mikrokredite“ vertraut sind.
Zum Thema „Umgang mit Härtefällen“ hat die Synode einen
Zwischenbericht entgegengenommen. Demnach gibt es keinen Rechtsanspruch auf
eine finanzielle Entschädigung für diejenigen, die von den Sparbeschlüsse aus
früheren Kreissynoden betroffen sind. Trotzdem möchte der Kreissynodalvorstand
die Einzelfälle prüfen lassen. Deshalb wird der Vorstand einen Arbeitskreis
einrichten, der die Situation der von den Sparbeschlüssen Betroffenen
betrachtet und abschließend bewertet. Die Synode unterstützt diese
Verfahrensweise einstimmig.
Während der Synode gab es auch einen Zwischenbericht von Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth zur Weiterentwicklung der Finanzgemensichaft.
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