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Sicher, beweglich und eigenständig


Dokumentation: Zwischenbericht von Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth zur Weiterentwicklung der Finanzgemeinschaft

Foto: Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth, präsentiert bei der Synode am 1. Juli 2011 im Lutherhaus Herford den Zwischenbericht

Wie viel Selbständigkeit brauchen wir? Wie viel Gemeinsamkeit ertragen wir? Das sind m.E. die Kernfragen für eine Beurteilung der Finanzgemeinschaft. Größtmögliche Sicherheit mit größtmöglicher Beweglichkeit und Eigenständigkeit zusammenzubringen, das wird die Aufgabe einer Neufassung der Finanzsatzung sein.

In zwei Sitzungen hat sich der Finanzausschuss mit der Finanzsatzung auseinander gesetzt. Aus den Regionen Hiddenhausen und Spenge wurde der Kreis der Mitglieder ergänzt durch Herrn Tobias Eickmeyer (Hiddenhausen) und Herrn Schönbeck (Spenge), der in der zweiten Sitzung schon als gewähltes Ausschussmitglied dabei war. Das hatten Sie in der Januar-Synode festgelegt. Alle Regionen waren somit beteiligt. Die Gesprächsatmosphäre war gut, diskussionsfreudig, würde ich sagen, und ziemlich konstruktiv, ohne dass wir jetzt schon ein endgültiges Resultat hätten. Bei aller Vorsicht, die sich auch gezeigt hat, gibt es eine große Bereitschaft für Veränderungen. Die Erfahrung mit dem Sondervermögen hat die Bereitschaft für Veränderung vergrößert.

 Wir haben zuerst eine Bestandsaufnahme gemacht und zu verstehen versucht, wie unsere Finanzgemeinschaft sich organisiert. Das ist ja nicht ganz einfach gestrickt. Die Finanzsatzung sieht eine Bedarfsdeckung zu fast 100% vor, die über den Haushalt, den wir hier immer miteinander beschließen, geregelt wird. Die anerkannten Bedarfe werden durch diesen Haushalt abgedeckt. Die Spielräume für die Presbyterien sind relativ gering. Selbständigkeit war immer schon nötig, um die 40% Eigenmittel für größere Bau- und Erhaltungsmaßnahmen aufzubringen, die offen bleiben, wenn eine Maßnahme von der Finanzgemeinschaft gefördert wird. Allerdings hat sich nach den Sparbeschlüssen von 2004 die Lage verändert. Viele Gemeinden haben eigene Bedarfe festgeschrieben, die über den synodal festgelegten Bedarf hinausgehen. Viele Gemeinden haben verstärkt Erfahrung gemacht mit der Gewinnung von Geldern oder von Unterstützung anderer Art. Die Kirchgeldaktionen gehören dazu, aber auch andere Spendenaktionen, die über das davor nötige Maß hinausgehen.

Damit lässt sich seither das finanzieren, was die Gemeinde vor Ort jeweils für nötig hält, was aber nicht komplett von der Gemeinschaft finanziert wird. Hier kam es zu einer erzwungenen, aber dennoch größeren Selbständigkeit, die an vielen Stellen gezeigt hat, dass in den Augen der Gemeindeglieder die Arbeit vor Ort zusätzlich unterstützenswert ist. Diese Selbständigkeit schließt neben Sachmitteln teilweise auch Stellenanteile mit ein. Die Presbyterien haben damit auch eine größere eigene und direkte Verantwortung ihren Mitarbeitenden gegenüber übernommen.

Diese neue Form von Selbständigkeit und Verantwortlichkeit sollte unserer Meinung nach erhalten werden. Möglicherweise kann sie ausgebaut werden.

Das extreme Gegenmodell unserer Finanzgemeinschaft wäre das einer vollen Budgetierung unter Einschluss von Pfarrstellen. Hier kommt es zu einer erheblichen Stärkung der Leitungsfunktion von Presbyterien und einer Erhöhung ihrer Verantwortung. Die Verteilung der Mittel würde nur per Gemeindegliederzahl erfolgen. Innerhalb von bestimmten Rahmenbedingungen (Pfarrstellenssatzung u.a.) hätte die Gemeinde komplett selber über die Anlage der Arbeit zu befinden und für die Absicherung der Arbeit zu sorgen.

Übergeordnete Arbeitsbereiche würden durch einen Vorwegabzug, der den Bedarf deckt, finanziert. Das könnte neben der Diakonie und den Schulen auch die Kindergärten und die Jugendarbeit umfassen (und auch die Pfarrstellen). Diese Bedarfe wären regelmäßig festzulegen. Investitionsmaßnahmen, Gebäudesanierung u.a. könnten Bestandteil des Budgets einer Gemeinde sein, so dass sie nur langfristig anzusteuern wären, - oder auf dem Weg des bisherigen Antragssystems bearbeitet werden. Die Frage der vermieteten Häuser und Wohnungen, die im Eigentum der Kirchengemeinden sind, wäre zu bedenken. Sie werden jetzt zentral im Miethaushalt organisiert, der Renovationsmaßnahmen finanziert und Mieten einnimmt.

Als einen Vorteil der Finanzgemeinschaft in der bisherigen Fassung sehen wir den horizontalen Finanzausgleich, dass Mitarbeitende für Arbeitszeiten (Stunden) bezahlt werden. Alter und Familienstand spielt für die Bezahlung eine Rolle, aber nicht für die Arbeitsstelle. Ältere Mitarbeitende zu beschäftigen ist nach dem bisherigen System kein Nachteil für eine Gemeinde.

Der Finanzausschuss ist sich einig, dass die in den letzten Jahren erworbene Selbständigkeit der Gemeinden auch in Finanzdingen bewahrt und gestärkt werden soll. Es hat sich eine große Kreativität entwickelt, um Gelder einzuwerben und eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Der Finanzausschuss hat sich vorgenommen, drei Modelle von möglichen Finanzsatzungen möglichst detailliert darzustellen und den Synodalen auf Regionalversammlungen im Januar 2012 vorzustellen. Dort soll es den nötigen Raum für Diskussionen und Fragen geben, so dass auf der Januarsynode eine Richtungsentscheidung für eines der neuen Modelle oder für den Erhalt der Finanzgemeinschaft in der jetzigen Form getroffen werden kann. Nach den entsprechenden Vorbereitungen könnte dann im Sommer 2012 die veränderte Satzung beschlossen werden und im Januar 2013 in Kraft treten. Oberste Priorität bei Veränderungen hat die Haushaltssicherung des Gesamthaushalts.

Wir haben die Verwaltung beauftragt, die Modelle einer vollen Budgetierung und einer Budgetierung im Bereich Kirchenmusiker, Küsterdienst und Mitarbeitende in den Gemeindebüros durchzurechnen. Wir rechnen mit Ergebnissen nach den Sommerferien, die dann diskutiert werden können.

Unsere eigenen Sympathien lagen bei einer Teilbudgetierung (Küster-, Hausmeister-, Kirchenmusik- und Bürostunden) bei einer Beibehaltung der gemeinschaftlichen Pfarrbesoldung, der regionalen Jugendarbeit, des Diakonischen Werkes, der Kindergärten, der Miethaushalte, u.ä.). Aber belastbar ist das noch nicht und noch nicht ausgefeilt. Es stehen keine Details, auch keine Zahlen dahinter. Die Rahmensetzungen dieses Modells sind uns selber noch nicht klar. Es ist eine Sympathie, die der Selbständigkeit vor Ort Rechnung trägt und dennoch das Ganze erhält. Beides ist uns sehr wichtig

Selbstverständlich hat die Frage nach der Finanzgemeinschaft eine theologische Dimension. Ist es nicht Ausdruck geistlicher Gemeinschaft, wenn auch der organisatorische und finanzielle Rahmen gleich ist? Entspricht es nicht der gegenseitigen Verbundenheit, wenn auch die Möglichkeiten der verschiedenen Gemeinden und Dienste, ihren Auftrag zu erfüllen, annähernd gleich sind?

Die Dinge werden also sorgfältig zu bedenken sein. Ich empfehle, in der nächsten Zeit schon einmal im Kopf durchzuspielen, wie das, was Sie machen, ginge, wenn wir die Finanzgemeinschaft anders gestalten.

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