Sicher, beweglich und eigenständig
Dokumentation: Zwischenbericht von Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth zur Weiterentwicklung der Finanzgemeinschaft

Foto: Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Pfarrer Dr. Olaf Reinmuth, präsentiert bei der Synode am 1. Juli 2011 im Lutherhaus Herford den Zwischenbericht
Wie viel Selbständigkeit brauchen wir? Wie viel
Gemeinsamkeit ertragen wir? Das sind m.E. die Kernfragen für eine Beurteilung
der Finanzgemeinschaft. Größtmögliche Sicherheit mit größtmöglicher
Beweglichkeit und Eigenständigkeit zusammenzubringen, das wird die Aufgabe
einer Neufassung der Finanzsatzung sein.
In zwei Sitzungen hat sich der Finanzausschuss mit der
Finanzsatzung auseinander gesetzt. Aus den Regionen Hiddenhausen und Spenge
wurde der Kreis der Mitglieder ergänzt durch Herrn Tobias Eickmeyer
(Hiddenhausen) und Herrn Schönbeck (Spenge), der in der zweiten Sitzung schon
als gewähltes Ausschussmitglied dabei war. Das hatten Sie in der Januar-Synode
festgelegt. Alle Regionen waren somit beteiligt. Die Gesprächsatmosphäre war
gut, diskussionsfreudig, würde ich sagen, und ziemlich konstruktiv, ohne dass wir
jetzt schon ein endgültiges Resultat
hätten. Bei aller Vorsicht, die sich auch gezeigt hat, gibt es eine große
Bereitschaft für Veränderungen. Die Erfahrung mit dem Sondervermögen hat die
Bereitschaft für Veränderung vergrößert.
Wir haben zuerst eine Bestandsaufnahme gemacht und zu
verstehen versucht, wie unsere Finanzgemeinschaft sich organisiert. Das ist ja
nicht ganz einfach gestrickt. Die Finanzsatzung sieht eine Bedarfsdeckung zu
fast 100% vor, die über den Haushalt, den wir hier immer miteinander
beschließen, geregelt wird. Die anerkannten Bedarfe werden durch diesen
Haushalt abgedeckt. Die Spielräume für die Presbyterien sind relativ gering.
Selbständigkeit war immer schon nötig, um die 40% Eigenmittel für größere Bau-
und Erhaltungsmaßnahmen aufzubringen, die offen bleiben, wenn eine Maßnahme von
der Finanzgemeinschaft gefördert wird. Allerdings hat sich nach den
Sparbeschlüssen von 2004 die Lage verändert. Viele Gemeinden haben eigene
Bedarfe festgeschrieben, die über den synodal festgelegten Bedarf hinausgehen.
Viele Gemeinden haben verstärkt Erfahrung gemacht mit der Gewinnung von Geldern
oder von Unterstützung anderer Art. Die Kirchgeldaktionen gehören dazu, aber
auch andere Spendenaktionen, die über das davor nötige Maß hinausgehen.
Damit lässt sich seither das finanzieren, was die
Gemeinde vor Ort jeweils für nötig hält, was aber nicht komplett von der
Gemeinschaft finanziert wird. Hier kam es zu einer erzwungenen, aber dennoch
größeren Selbständigkeit, die an vielen Stellen gezeigt hat, dass in den Augen
der Gemeindeglieder die Arbeit vor Ort zusätzlich unterstützenswert ist. Diese
Selbständigkeit schließt neben Sachmitteln teilweise auch Stellenanteile mit
ein. Die Presbyterien haben damit auch eine größere eigene und direkte Verantwortung
ihren Mitarbeitenden gegenüber übernommen.
Diese neue Form von Selbständigkeit und
Verantwortlichkeit sollte unserer Meinung nach erhalten werden. Möglicherweise
kann sie ausgebaut werden.
Das extreme Gegenmodell unserer Finanzgemeinschaft wäre
das einer vollen Budgetierung unter Einschluss von Pfarrstellen. Hier kommt es
zu einer erheblichen Stärkung der Leitungsfunktion von Presbyterien und einer
Erhöhung ihrer Verantwortung. Die Verteilung der Mittel würde nur per
Gemeindegliederzahl erfolgen. Innerhalb von bestimmten Rahmenbedingungen
(Pfarrstellenssatzung u.a.) hätte die Gemeinde komplett selber über die Anlage
der Arbeit zu befinden und für die Absicherung der Arbeit zu sorgen.
Übergeordnete Arbeitsbereiche würden durch einen
Vorwegabzug, der den Bedarf deckt, finanziert. Das könnte neben der Diakonie
und den Schulen auch die Kindergärten und die Jugendarbeit umfassen (und auch
die Pfarrstellen). Diese Bedarfe wären regelmäßig festzulegen.
Investitionsmaßnahmen, Gebäudesanierung u.a. könnten Bestandteil des Budgets
einer Gemeinde sein, so dass sie nur langfristig anzusteuern wären, - oder auf
dem Weg des bisherigen Antragssystems bearbeitet werden. Die Frage der
vermieteten Häuser und Wohnungen, die im Eigentum der Kirchengemeinden sind, wäre
zu bedenken. Sie werden jetzt zentral im Miethaushalt organisiert, der
Renovationsmaßnahmen finanziert und Mieten einnimmt.
Als einen Vorteil der Finanzgemeinschaft in der
bisherigen Fassung sehen wir den horizontalen Finanzausgleich, dass Mitarbeitende
für Arbeitszeiten (Stunden) bezahlt werden. Alter und Familienstand spielt für
die Bezahlung eine Rolle, aber nicht für die Arbeitsstelle. Ältere
Mitarbeitende zu beschäftigen ist nach dem bisherigen System kein Nachteil für
eine Gemeinde.
Der Finanzausschuss ist sich einig, dass die in den
letzten Jahren erworbene Selbständigkeit der Gemeinden auch in Finanzdingen
bewahrt und gestärkt werden soll. Es hat sich eine große Kreativität
entwickelt, um Gelder einzuwerben und eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu
eröffnen.
Der Finanzausschuss hat sich vorgenommen, drei Modelle
von möglichen Finanzsatzungen möglichst detailliert darzustellen und den
Synodalen auf Regionalversammlungen im Januar 2012 vorzustellen. Dort soll es
den nötigen Raum für Diskussionen und Fragen geben, so dass auf der
Januarsynode eine Richtungsentscheidung für eines der neuen Modelle oder für
den Erhalt der Finanzgemeinschaft in der jetzigen Form getroffen werden kann.
Nach den entsprechenden Vorbereitungen könnte dann im Sommer 2012 die
veränderte Satzung beschlossen werden und im Januar 2013 in Kraft treten.
Oberste Priorität bei Veränderungen hat die Haushaltssicherung des
Gesamthaushalts.
Wir haben die Verwaltung beauftragt, die Modelle einer
vollen Budgetierung und einer Budgetierung im Bereich Kirchenmusiker,
Küsterdienst und Mitarbeitende in den Gemeindebüros durchzurechnen. Wir rechnen
mit Ergebnissen nach den Sommerferien, die dann diskutiert werden können.
Unsere eigenen Sympathien lagen bei einer
Teilbudgetierung (Küster-, Hausmeister-, Kirchenmusik- und Bürostunden) bei
einer Beibehaltung der gemeinschaftlichen Pfarrbesoldung, der regionalen
Jugendarbeit, des Diakonischen Werkes, der Kindergärten, der Miethaushalte,
u.ä.). Aber belastbar ist das noch nicht und noch nicht ausgefeilt. Es stehen
keine Details, auch keine Zahlen dahinter. Die Rahmensetzungen dieses Modells
sind uns selber noch nicht klar. Es ist eine Sympathie, die der Selbständigkeit
vor Ort Rechnung trägt und dennoch das Ganze erhält. Beides ist uns sehr wichtig
Selbstverständlich hat die Frage nach der
Finanzgemeinschaft eine theologische Dimension. Ist es nicht Ausdruck
geistlicher Gemeinschaft, wenn auch der organisatorische und finanzielle
Rahmen gleich ist? Entspricht es nicht der gegenseitigen Verbundenheit, wenn
auch die Möglichkeiten der verschiedenen Gemeinden und Dienste, ihren Auftrag
zu erfüllen, annähernd gleich sind?
Die Dinge werden also sorgfältig zu bedenken sein. Ich
empfehle, in der nächsten Zeit schon einmal im Kopf durchzuspielen, wie das,
was Sie machen, ginge, wenn wir die Finanzgemeinschaft anders gestalten.
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