Weichen für ordnungsgemäße Finanzwirtschaft gestellt
Nach der Offenlegung des Sondervermögens von fast 50 Millionen Euro
hat die Synode des Kirchenkreises Herford die Weichen für eine
ordnungsgemäße und transparente Finanzwirtschaft gestellt. Entsprechende
Beschlüsse fasste das regionale „Kirchenparlament“ am Freitagabend
(4.2.). Demnach wird das Geld der regulären Vermögensbuchführung
zugeführt. Außerdem stellt der Kirchenkreis sicher, dass die
Vermögensverwaltung der Kirchenordnung entspricht.
Organisatorische Maßnahmen dazu sind bereits eingeleitet: In Herford
sind zwei erfahrene Fachleute in den Bereichen Verwaltung und Finanzen
tätig, die den Kirchenkreis für eine Übergangszeit begleiten.
Superintendent Michael Krause wies auf die Kraft hin, aus der die
Kirche lebt, und warb um Vertrauen und Versöhnung: „Der Schritt, das
verdeckte Vermögen ans Licht zu bringen und sich damit der öffentlichen
Debatte und den Anwürfen zu stellen, entspringt nicht dem Mute der
Verzweiflung; es geschieht vielmehr in der Kraft des Heiligen Geistes.
So werbe ich mit einiger Hoffnung darum, dass Menschen ihren Glauben
leben an unseren jeweiligen kirchlichen Orten.“
Die Synode verabschiedete den Haushaltsplan 2011 für den Kirchenkreis
Herford. Er umfasst in Einnahmen – aus Kirchensteuern und Zinserträgen –
und Ausgaben 15,8 Millionen Euro. Darin sind bereits rund 1,5 Millionen
Zinsen aus dem Sondervermögen enthalten. Hans-Peter Tiemann, der den
Haushaltsplan als Vorsitzender des Finanzausschusses einbrachte, betonte
den Vorbehalt: Die Ansätze bedürfen mit Blick auf geplante
Zinseinnahmen noch der abschließenden Wertung durch die Landeskirche.
Diese Wertung kann erfolgen, wenn der Bericht der Rechnungsprüfung
vorliegt. Für besondere Einrichtungen wie Kindergärten und andere
soziale Aufgaben hatte die Kreissynode noch einen weiteren Teilhaushalt
zu beschließen, der als „Durchlaufposten“ rund 32,4 Millionen Euro
beträgt. Tiemann erklärte am Ende der Haushaltsrede sein Ausscheiden aus
Kreissynode und Finanzausschuss.
Nach dem Rücktritt des Kreissynodalvorstandes (KSV) am 29. Januar
stehen Neuwahlen an: Die Synode beauftragte den Nominierungsausschuss
mit der Vorbereitung. Gewählt wird am 13. Mai. Bis dahin nehmen die
stellvertretenden Mitglieder des bisherigen Leitungsgremiums die
Aufgaben des KSV wahr.
Außerdem soll nach dem Willen der Synode geprüft werden, ob ein
Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter besteht, die von früheren Sparbeschlüssen betroffen sind.
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